Auf Einladung der CDU Landtagsabgeordneten aus dem Münsterland besuchten der Bezirksbrandmeister sowie die Kreisbrandmeister und Feuerwehrverbandsvorstände des Münsterlandes den Landtag NRW in Düsseldorf.
Worum ging es Beim Besuch im Ladntag?
In dem rund einstündigen, sehr intensiven Gespräch ging es im wesentlichem um die unmittelbar bevorstehende Verabschiedung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) ablöst. Dabei gingen beide Seiten auf die gemeinsame Stellungnahme der Feuerwehren und Hilfsorganisationen ein. Einig ist man sich in der dringend notwendigen Änderung des Gesetzestextes im Bereich der Ölspuren.
Was wurde besprochen?
In § 1 soll klargestellt werden, dass Ölspuren keinen Unglücksfall im Sinne des Gesetzes sind. Die Demotivation des Einzelnen, die begrenzte Freistellung der Arbeitnehmer von ihrem Arbeitsplatz und grundsätzliche Überlegungen, dass das Reinigen der Straße nicht Aufgabe der Feuerwehren sein kann, stand im Vordergrund der Diskussion.
Weiter geht es bei den Bestimmungen zur Werkfeuerwehr. Auch hier herrscht Einigkeit zwischen den Landtagsabgeordneten und den Feuerwehrvertretern, dass Angehörige der Werkfeuerwehr zwingend Feuerwehrbeamte bzw. Feuerwehrmänner/frauen des Betriebes sein müssen. Ortskenntnisse, spezielle Kenntnisse der Gefahren und der im Produktionsablauf verwendeten Stoffe und Materialien sind hier zwingende Bedingung für die Betriebszugehörigkeit des Feuerwehrbediensteten. Eine Öffnung für den freien Markt stellt eine große Gefahr für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und für den Betriebsablauf dar. Nach dem sehr angenehmen Gespräch haben sich alle Beteiligten auf ein regelmäßiges Treffen geeinigt. Man verabschiedet sich mit der Hoffnung, dass die vom Verband der Feuerwehren NRW (vdf) vorgetragenen Änderungen, Eingang in das Gesetz finden.